Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“: Beratung zur Bundesfachplanung für die Vorhaben SuedLink und SuedOstLink – mit Peter Durinke
Im Auftrag der Landkreise haben wir den ersten Antrag nach § 6 NABEG für das Projekt SuedLink auf Vollständigkeit und Beachtung der fachlichen und methodischen Standards geprüft. Unsere Kritik an den Unterlagen wurde von der BNetzA geteilt, die von TenneT eine umfassende Überarbeitung forderte. Das von den Landkreisen formulierte Ziel einer Erdverkabelung haben wir durch Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren untermauert und die Position der Landkreise in Gesprächen mit den Ministerien, Mandatsträgern und der BNetzA vertreten. Nach der Umstellung des Projekts auf ein Erdkabelvorhaben bringen wir uns für das Bündnis unter anderem bei der Erarbeitung der Methodik, zu Fragen der Entschädigung und zum Schutz des Bodens ein. Inzwischen erfasst unsere Beratung auch das Vorhaben SuedOstLink. Für beide Vorhaben hat die BNetzA die Untersuchungsrahmen festgelegt. Inzwischen sind die ersten Bundesfachplanungsentscheidungen ergangen. Nun folgen die Planfeststellungsverfahren.
155-kV-AC-Leitung – mit Peter Durinke
Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses für die Landkabeltrasse einschließlich Änderung des Umspannwerkes unter Berücksichtigung des bereits planfestgestellten Abschnitts der Seekabeltrasse, Alternativenbewertung im Hinblick auf Vogelschutzgebiete, Eingriffsregelung, Artenschutz. Mit der 155-kV-Leitung wird ein Off-Shore-Windpark an das Übertragungsnetz angebunden. Unsere Beratung bezog sich dabei auch auf die naturschutzfachlichen Entscheidungen.
Planungsverfahren Umspannwerk Merzen – mit Peter Durinke
In dem immissionschutzrechtlichen Vorbescheidsverfahren für die Errichtung des Schalt- und Umspannwerks Merzen vertreten wir die rechtlichen Interessen eines Landkreises sowie einer betroffenen Gemeinde. Dazu haben wir eine juristische Stellungnahme erarbeitet, die sich auch mit den raumordnerischen Konflikten auseinandersetzt.
Beratung zu Standortplanung für Konverter – mit Peter Durinke
Beauftragt ist die umfassende Beratung und Vertretung einer betroffenen Gemeinde in Bezug auf die Standortplanung für einen Konverter. Dabei geht es nicht nur um die Fragen des Immissionsschutzes, sondern auch die raumordnerische Verträglichkeit. Dies schließt die Frage mit ein, ob der Regionalplan für das Vorhaben anzupassen ist.