Kernkraftwerk Wyhl
Ich erhielt von Anwohnern und von den badisch-elsässischen Bürgerinitiativen noch vor meinem zweiten Staatsexamen den Auftrag, Klage gegen das geplante Kernkraftwerk Wyhl am Kaiserstuhl zu erheben.
Im Einzelnen wurden Rechtsfragen der atomrechtlichen Genehmigung, insbesondere Fragen des Strahlenschutzes, der Gefahren- und Risikovorsorge beantwortet, vielfältige Überschneidung mit naturwissenschaftlichen und technischen Fragestellungen geklärt, die Prozessführung in einem der umfangreichsten atomrechtlichen Verfahren übernommen. Die Beratung der badisch-elsässischen Bürgerinitiativen im politischen Widerstand gegen das Kernkraftwerk Wyhl mit allen Aspekten vom zivilen Ungehorsam bis zur öffentlichen Meinungsbildung mit RA Beeretz war unser Auftrag. Wir führten die Verhandlungen mit der Landesregierung und dem Kernkraftwerk Süd mit dem Ergebnis, dass mit der Offenburger Vereinbarung erreicht wurde: Kein Baubeginn gegen die Räumung des Bauplatzes.
Kernkraftwerk Obrigheim
Beratung des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Auf der Grundlage divergierender technischer Sachverständigengutachten wurde eine rechtlich begründete Empfehlung zum weiteren Betrieb formuliert. Vertretung des Landes in noch anhängigen gerichtlichen Verfahren um die Stilllegung des Kernkraftwerks.
Es waren divergierende Sachverständigengutachten über die Sicherheit des Reaktordruckbehälters zu beurteilen sowie eine Empfehlung über den weiteren Betrieb des Kernkraftwerks auszusprechen. Ich übernahm die Beratung des Landes hinsichtlich von Widerrufs- und Stilllegungsanträgen und die Vertretung des Landes hinsichtlich dieser Begehren vor Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht.
weitere kerntechnische Anlagen
Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich:
Beratung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, Vertretung im gerichtlichen Verfahren. Im größten Amtshaftungsprozess der Bundesrepublik wurde auf Grund meiner Argumentation die Schadensersatzforderung durch den Bundesgerichtshof überwiegend abgewiesen. Nach Zurückweisung wurde das Verfahren auf Grund des Atomkonsenses und der Atomgesetznovellierung nicht mehr fortgeführt und durch einen Vergleich beendet.
Weiter:
- Vertretung der Stadt Schweinfurt in Sachen Grafenrheinfeld (Beendigung durch Vergleich)
- Vertretung des Klägers gegen den Schnellen Brüter in Kalkar (Vergleich)
- Vertretung einer Landwirtin gegen Isar II (Beendigung durch Vergleich)
- Vertretung von pharmazeutischen Bertrieben gegen das Kernkraftwerk Grohnde (Regelung durch Vergleich)
Atomausstieg
Ich habe die Bundesregierung zum ersten Atomausstieg beraten. Die Frage lautete: Wie kann die Laufzeit der Kernkraftwerke beendet werden, ohne dass immense Schadensersatzforderungen entstehen. Dazu gab es keine rechtssichere Antwort. Deshalb habe ich dem damaligen Leiter des Bundeskanzleramts Steinmeier geraten, mit den Unternehmen eine Vereinbarung zu schließen. Der Atomkonsens wurde danach gesetzlich festgeschrieben.