Daimler-Benz Teststrecke Boxberg

Vertretung betroffener Landwirte gegen die geplante Daimler-Benz Teststrecke in Boxberg auf einer Fläche von über 600 ha. Gerichtliche Verfahren gegen die Bebauungspläne, Flurbereinigungsverfahren und schließlich Erfolg mit der Verfassungsbeschwerde, bei der das Bundesverfassungsgericht meiner rechtlichen Argumentation zu Art. 14 GG folgte.

Ich habe betroffene Eigentümer bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für die Teststrecke, und gegen die Anordnung und Durchführung der Unternehmensflurbereinigung, umfassend beraten und die Bürgerinitiative „Bundschuh“ unterstützt. Gegen die Fachgerichte konnte ich beim Bundesverfassungsgericht durchsetzen, dass die Unternehmensflurbereinigung eine Form der Enteignung ist.

Enteignung zugunsten des Airbus-Werkes in Hamburg

Für die Fertigstellung des A 380 musste die Start- und Landebahn des Airbus-Werkes erweitert werden. Dazu waren Enteignungen erforderlich. Ich habe die Voraussetzungen in einem Gutachten untersucht und ein Gesetz der Hansestadt entworfen. Ich habe begründet, warum hier eine Enteignung zugunsten eines privaten Unternehmens zulässig war.

Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich

Nachdem die Anlage bereits in Probebetrieb gegangen war, wurde die 1. Teilgenehmigung für das Kernkraftwerk vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig aufgehoben. Der Betrieb der Anlage wurde eingestellt. Die Betreiberin erhob Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz und verlangte Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens.

Ich habe das Land Rheinland-Pfalz im bislang größten Staatshaftungsprozess der Bundesrepublik vertreten.

Zu klären waren Fragen der Amtshaftung für rechtswidrig erteilte Genehmigungen und Haftung nach dem Polizeigesetz des Landes insbesondere die Entwicklung einer differenzierten Haftungsgrundlage für rechtswidrige Genehmigungen (Einbeziehung der subjektiven Vertrauensgrundlage). Der BGH übernahm meine Rechtsauffassung und wies die Klage zurück. Ich traf eine Vereinbarung aufgrund des Atomkonsens und der Atomgesetznovelle, die Betreiberin verzichtete auf ihre Forderung.

Umsiedlung Horno

Der Ortsbeirat Horno hatte zunächst beauftragt, die Möglichkeit eines Umsiedlungsvertrags mit Vattenfall (damals Laubag) zu klären. Ich habe einen Grundlagenvertrag für die private Entschädigung der Bürger verhandelt mit dem Ziel, dass die Bürger ein vergleichbares Anwesen neu ohne eigene weitere Mittel errichten konnten. Das kommunale Vermögen konnte in eine eigens gegründete Stiftung überführt werden, sodass es den Bürgern auch nach der Umsiedlung nach Forst weiterhin auf Dauer zur Verfügung steht. Auch der Umzug der Kirche wurde einbezogen. Es war das gemeinsame Ziel, den neuen Ort wiederum dorfähnlich mit Dorfanger und der Kirche in der Mitte zu errichten. Es wurde deshalb ein Stadtbaumeister bestellt, der sich intensiv um die Gestaltung des neuen Ortes bemüht hat.

Es wurden alle Einzelverträge verhandelt und der gesamte Neubau des Ortes bis zum Bauabschluss von mir begleitet.

Umsiedlung Schleife

Die Umsiedler haben mich beauftragt mit dem Ziel, möglichst vergleichbare neue Wohnstandorte zu realisieren. Ich habe für die Umsiedler mit Vattenfall die Ermittlung der Entschädigung verhandelt und die einzelnen Familien bei der Neuansiedlung, insbesondere bei der Schaffung von Baurecht begleitet.

Umsiedlung Welzow – mit Peter Durinke

Wir haben für die Stadt Welzow zum Entwurf des Braunkohleplans Stellung genommen. In Abstimmung mit den kommunalen Gremien haben wir mit der Stadtverwaltung gegenüber Vattenfall einen Grundlagenvertrag mit den Entschädigungsregeln für private Eigentümer ausgehandelt. Teilnahme an zahlreichen Versammlungen vor Ort. Das Gebiet wird nun nicht mehr in Anspruch genommen.

Umsiedlung Lauchhammer

Die Grubenteichsiedlung in Lauchhammer war auf gekipptem Gelände des früheren Bergbaus errichtet. Durch das aufsteigende Grundwasser war die Standsicherheit der Gebäude gefährdet. Ich habe Entschädigungen verhandelt, die den Kauf eines Ersatzhauses ermöglichten.

Umsiedlung Swanenberg

Umsiedlung eines stahlverarbeitenden Unternehmens wegen notwendiger Sanierungsarbeiten des früheren Braunkohle-Tagebaus, Bebauungsplan für ein Industriegebiet mit UVP, Eingriffsregelung, Artenschutz, Abstimmung mit der Raumordnung. Zunächst war mit der LMBV eine sachgerechte umfassende Entschädigung zu verhandeln. Mit dem Grundsatz des funktionalen Ersatzes gelang die Errichtung der neuen Betriebsstätte. Ausweisung eines Industriegebietes mit UVP, Umsiedlung termingebunden und Genehmigung der Neuanlagen. Zusätzlich: steuerrechtliche Fragen und Förderrecht.

Umsiedlung Röderau

Vertretung des Freistaates Sachsen beim Angebot für eine freiwillige Umsiedlung der Bürger des überschwemmten Ortsteils Röderau in Sachsen, um den natürlichen Retentionsraum wiederherstellen zu können. Die Bearbeitung umfasste unter anderem die Erstellung eines Entschädigungskonzepts, die Gestaltung der notariellen Übertragungsverträge für Eigentümer, Mieter und Investoren und Entwürfe für die Bewilligungsbescheide nach der VwV Aufbauhilfe-Wohngebäude 2002.